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Informationen und Tipps zu aktuellen Themen aus der Versicherungsbranche.
Immer mehr Unternehmen werben auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern mit lukrativen Angeboten zur Absicherung für das Alter. Die Auswahl der Möglichkeiten bei der betrieblichen Altersversorgung ist groß. Die Praxis zeigt: Betriebliche Altersversorgung kann bei fehlerhafter Gestaltung zu einer hohen finanziellen Belastung werden. Rechtsrisiken gehen fast immer zu Lasten des Arbeitgebers. Unsere Mitgliedsunternehmen werden daher von Experten mit Dienstleistungen rund um die betriebliche Altersversorgung unterstützt. Deren Expertise umfasst z. B.
Unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen wir darin, die betriebliche Altersversorgung nach ihren personalwirtschaftlichen Bedürfnissen zu gestalten. Produkte der Versicherungswirtschaft sollen dabei vor allem nach dem Bedarf und zum Vorteil unseres Mitglieds, bzw. deren Arbeitnehmer eingesetzt werden. Zur Unterstützung können unsere Mitglieder dabei auf die fachliche Hilfestellung unserer Experten zurückgreifen. Sofern die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse durchgeführt werden soll, helfen unsere Experten bei der fachlich korrekten Ausschreibung bzw. der versicherungsvertraglichen und versicherungsmathematischen Prüfung von Vertragsangeboten.
Viele Kapitalgesellschaften haben Organen Pensionszusagen erteilt. Die Rahmenbedingungen für Pensionszusagen und die Ausgangsgrundlagen für die Finanzierung dieser Versorgungsversprechen haben sich in den vergangenen Jahre stark verändert. Sofern der Versorgungsberechtigte einen beherrschenden Einfluss auf die Kapitalgesellschaft nehmen kann, empfiehlt es sich die getroffenen Vereinbarungen mindestens 10 Jahre vor dem Rentenbezugszeitpunkt durch unsere Experten überprüfen zu lassen. Auch die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung wird immer häufiger Anlass gerichtlicher Auseinandersetzungen. Unsere Mitglieder können bestehende rentenrechtliche und/oder versicherungsvertragliche Vereinbarungen vorsorglich von einem unabhängigen Rechtsdienstleister prüfen lassen.
Für die außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber Arbeitnehmern, Betriebsräten und Versorgungseinrichtungen steht unseren Mitgliedern ein Rentenberater für das Gebiet der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung, der über eine Zulassung zur gewerbsmäßigen Rechtsberatung verfügt.
Versicherungsmathematische Bewertungen über Pensions-, Jubiläumsgeld- oder Altersteilzeitverpflichtungen für steuerliche und handelsrechtliche Jahresabschüsse sowie Testate für den Pensions-Sicherungs-Verein können unsere Mitglieder über uns zu Vorzugskonditionen beziehen.