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Existenzgründertipps

Kapitel

Thema

 
I Wie sollte man sich VOR dem ABSCHLUSS von
Versicherungs-Verträgen verhalten?
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II In welcher REIHENFOLGE sollten die ABSCHLÜSSE der Versicherungs-Verträge erfolgen? mehr
III Welche Versicherungs-Verträge decken die EXISTENZ­BEDROHENDEN RISIKEN des BETRIEBES ab?

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IV Welche Versicherungs-Verträge decken die WENIGER EXISTENZBEDROHENDEN RISIKEN des BETRIEBES ab? mehr
V Welche Versicherungs-Verträge decken die EXISTENZ­BEDROHENDEN RISIKEN des INHABERS ab? mehr
VI Welche Versicherungs-Verträge decken WENIGER EXISTENZBEDROHENDE RISIKEN des INHABERS ab? mehr
VII Welche Versicherungs-Verträge sind NICHT unbedingt erforderlich? mehr
VIII Worauf ist VOR der UNTERSCHRIFT auf dem Versicherungs-Antrag zu achten? mehr
IX Worauf ist NACH dem ABSCHLUSS des Versicherungs-Vertrages zu achten? mehr
X

Welche ALTERNATIVEN gibt es, um AUSKÜNFTE zu Versicherungs-Vertägen zu erhalten?

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Kapitel I

Wie sollte man sich VOR dem ABSCHLUSS von Versicherungs-Verträgen verhalten?

VersicherungsTipp 1

Versicherung ist Geldsache und sollte auch so betrachtet werden

Erläuterung: Der gerne von den Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsverkäufern hervorgehobene Gemeinschaftsgedanke nützt Ihnen gar nichts. Sie schließen als Individuum einen Vertrag, sprich eine Versicherung, mit einem Vertragspartner, sprich einer Versicherungs-gesellschaft, ab. Sie müssen sich darüber bewusst sein, dass Sie mit Ihrer Unterschrift nicht nur Rechte erwerben, sondern auch zahlreiche Pflichten eingehen. Spätere Reklamationen zu bestehenden Verträgen werden in den meisten Fällen erfolglos sein. Lapidar bekommen Sie dann, mehr oder minder höflich zur Antwort: „Das hätten Sie schon vorher ansehen sollen, was Sie unterschreiben.“

VersicherungsTipp 2

Setzen Sie die Schwerpunkte, für welche Risiken sofort Versicherungen benötigt werden

Erläuterung: Versicherungsverträge gibt es in einer fast nicht mehr überschaubaren Vielzahl, für alle möglichen verschiedenen Gefahren. Wichtig sind Versicherungen, die wirklich auch den Gedanken einer echten Gefahrtragung erfüllen. Wenn es um größere Summen geht, sollte nach Möglichkeit das Risiko auf eine Versicherungsgesellschaft übertragen werden. Versicherungsschutz für kleine Schäden oder Bagatellen ist in der Regel zu teuer. Legen Sie also fest, welche Gefahren sofort versichert werden müssen. Näheres dazu finden Sie auch in den weiteren Tipps.

VersicherungsTipp 3

Geschickter Einkauf von Versicherungsschutz ist eine finanziell lohnende Arbeit mit Langzeiteffekt

Erläuterung: Die Einholung von verschiedenen Angeboten ist sicherlich zeitaufwendig und eine oft verwirrende Arbeit. Nur so kann aber selbst der Versicherungslaie schon bald erkennen, dass die Unterschiede in Preis und Bedingungen erheblich sein können. Denken Sie immer daran, dass Sie jeden gesparten Euro von Jahr zu Jahr wieder sparen und somit mehr Geld für andere Investitionen frei ist.

VersicherungsTipp 4

Verlangen Sie Angebote in schriftlicher und vollständiger Form

Erläuterung: Machen Sie es wie ein Bauherr; erstellen Sie eine Ausschreibung! Fassen Sie in einem Brief die Daten der erforderlichen Versicherungen zusammen und lassen Sie das Adressfeld frei. Verlangen Sie ausdrücklich ein Angebot in schriftlicher Form mit allen Bedingungen. Fertigen Sie die notwendige Anzahl von Kopien des Musterschreibens und ergänzen Sie nur die Anschrift der in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften. Die angefragten Versicherer merken auf diese Art und Weise, dass Sie auch bei der Konkurrenz anfragen. Dies kann das Angebot nur positiv beeinflussen.

VersicherungsTipp 5

Lassen Sie sich nicht zum Abschluss drängen!

Erläuterung: Versicherungsvertreter verfügen über eine Vielzahl von Argumenten, wenn es darum geht, die begehrte Unterschrift des Kunden zu erhalten. Denken Sie daran, dass Sie unter Umständen eine zu schnell geleistete Unterschrift bereuen könnten. Sie selbst sollten nach reichlicher Überlegung auf den Versicherungsvertreter mit dem besten Angebot zugehen. Versicherungsvermittler, die sich der Qualität ihres Angebotes bewusst sind, haben es nicht nötig, auf den Abschluss zu drängen.

Kapitel II

In welcher Reihenfolge sollten die Abschlüsse der Versicherungs-Verträge erfolgen?

VersicherungsTipp 6

Individuell gestalteter Versicherungsschutz geht auf Ihre speziellen Probleme ein

Erläuterung: Häufig führt Zeitmangel zu der Suche nach schnellen Lösungen. Wenn Sie einem Versicherungsvertreter pauschal den Auftrag geben, alle notwendigen Versicherungen für Ihren Betrieb und Sie selbst zusammenzustellen, wird in den meisten Fällen ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz eher zufällig entstehen. Scheuen Sie sich nicht, sich mit mehreren Versicherungsvermittlern an einen Tisch zu setzen und im persönlichen Gespräch den Versicherungsbedarf zu ermitteln. Sie werden sehr schnell erkennen, wer seinen Beruf und seinen eventuellen Kunden ernst nimmt.

VersicherungsTipp 7

Vermeiden Sie den Einkauf von kompletten Versicherungspaketen

Erläuterung: Es gibt von Branche zu Branche und von Betrieb zu Betrieb kein anwendbares einheitliches Schema für den individuellen Versicherungsbedarf. Diverse Versicherer bieten trotzdem solche Komplettpolicen an. Es handelt sich dabei um nichts anderes als den Verkauf verschiedener einzelner Versicherungsverträge im Paket. Sie erhalten mit eine Unterschrift neben den gewünschten Versicherungen noch zusätzliche Verträge, die Sie im Normalfall als nicht erforderlich betrachtet hätten.

VersicherungsTipp 8

Informieren Sie sich vor dem Abschluss privater Versicherungsverträge über gesetzliche Versicherungen

Erläuterung: Das Zusammenspiel und auch die Konkurrenz von gesetzlichen Versicherungsträgern und privaten Versicherungsunternehmen erfordert oft eine Systementscheidung. Grundregel sollte es sein, immer erst auch mit den Trägern der gesetzlichen Versicherungen zu reden und deren Argumente in die Überlegungen mit aufzunehmen. Eine vorschnelle Abkehr von gesetzlichen Versicherungen kann für den Versicherten später Nachteile haben.

Kapitel III

Welche Versicherungs-Verträge decken die existenzbedrohenden Risiken des Betriebs ab?

VersicherungsTipp 9

Was versteht man unter dem Begriff: Existenzbedrohende Risiken?

Erläuterung: Wenn Sie als Einzelner bzw. Ihre Firma schon von vorneherein wissen, dass mögliche Schäden Höhen erreichen, die aus eigenen finanziellen Mitteln nicht zu decken sind, liegt ein existenzbedrohendes Risiko und akuter Versicherungsbedarf vor. In diesen Bereich fallen auf jeden Fall alle Haftpflichtrisiken und fast immer auch die Feuer-Versicherung.

VersicherungsTipp 10

Ohne eine Betriebshaftpflicht-Versicherung geht es nicht!

Erläuterung: Aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen ist der Schädiger verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten. Mögliche Haftpflichtschäden sind weder in der Art noch in der Höhe kalkulierbar. Die Haftpflichtversicherung ist daher unentbehrlich. Neben der üblichen Grunddeckung muss ein solcher Vertrag auch auf die speziellen Risiken des Versicherungsnehmers ausgedehnt werden. Eine genaue Beschreibung aller Tätigkeiten ist in den Vertrag aufzunehmen. Vor Abschluss des Vertrages sind ausführliche Rücksprachen mit den Versicherern notwendig. Lassen Sie sich anhand der Vertrags-bedingungen zeigen, wie mögliche Schäden versichert sind. Jeder Versicherer hat im Bereich der Betriebshaftpflicht-Versicherung eigene Bedingungswerke, auch Deckungskonzepte genannt, die mehr oder weniger guten Versicherungsschutz anbieten. Eine genaue Analyse muss immer für jeden Fall einzeln erfolgen. Achten Sie auf die Vereinbarung möglichst hoher Deckungssummen! Die Grunddeckungs-summen für Personen- und Sachschäden sollten heutzutage auf jeden Fall mehrere Millionen betragen.

VersicherungsTipp 11

Die Haftung für Umweltschäden muss richtig versichert sein!

Erläuterung: Denken Sie bei der Vereinbarung Ihres Haftpflicht-Versicherungsschutzes daran, dass Umweltschäden nicht ohne weiteres versichert sind. Als Betreiber von umweltgefährlichen Anlagen, z.B. zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe, aber auch als Hersteller oder Bearbeiter derartiger Anlagen haften Sie nach Gefährdung. Also haften Sie unter Umständen auch ohne Verschulden, wenn ein Umweltschaden eintritt. Die Versicherer sind sich der Schwere des Risikos bewusst und bieten Versicherungsschutz nur auf Antrag. Vorsicht, es gibt zur Zeit verschiedene Bedingungen! Viele Versicherer versuchen durch die Anwendung schlechter Bedingungen den Versicherungsschutz drastisch einzuschränken. Nur noch wenige Anbieter haben gute Bedingungen. Achten Sie darauf, dass alle vorhandenen Umweltrisiken, möglichst pauschal ohne Einzelangaben, erfasst werden und alle Umweltschäden dadurch vollständig versichert sind.

VersicherungsTipp 12

Gebäude, Betriebseinrichtungen und Waren gegen Feuer versichern

Erläuterung: Feuerschäden haben oft beträchtliche Höhen. Daher kann zum Abschluss derartiger Verträge für Gebäude, Betriebseinrichtungen und Waren auch geraten werden. In vielen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland gab es bis 1994 für Gebäude Pflicht- oder Monopol-Versicherer. Bei der Versicherung von Gebäuden gab es dort keine Wettbewerber. Meistens waren und sind die Beiträge zu diesen Brandkassen aber auch verhältnismäßig günstig. In den übrigen Gebieten konnten Gebäude schon immer auch durch andere Feuer-Versicherer übernommen werden. Bei den Betriebseinrichtungen und Warenvorräten herrscht in der Feuer-Versicherung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland freier Wettbewerb. Die Versicherungs-summen zur Feuer-Versicherung sind meistens auf den Neuwert bezogen. Das heißt aber auch, dass eine ständige Anpassung der Versicherungssummen an den laufenden Preisindex erfolgen muss, damit voller Versicherungsschutz besteht. Die Neuwert-Versicherung stellt bei richtiger Gestaltung sicher, dass nach dem Schadensfall das zerstörte Gebäude oder die Betriebseinrichtung wiederhergestellt werden kann. Achten Sie bei der Festlegung der Versicherungssumme darauf, dass die aktuellen Neupreise zugrundegelegt werden. Veränderungen müssen dem Versicherer möglichst schnell gemeldet werden, um Nachteile im Schadensfall zu vermeiden.

VersicherungsTipp 13

Die Folgeschäden eines Feuers sind oft höher als der Sachschaden (Betriebsunterbrechung)

Erläuterung: Wie lange würde es dauern, bis Sie nach einem größeren Feuerschaden ungestört weiterarbeiten können? Wie lange würde die Wiederbeschaffung von Maschinen und Geräten nach Ihrer Meinung dauern? Auch bei einer nur kurzen zu erwartenden Unterbrechungszeit sollte darüber nachgedacht werden, einen möglichen Unterbrechungs-schaden zu versichern. Dem Unternehmen ist wenig damit geholfen, wenn nach einem Brandschaden die Gebäude, die Betriebseinrichtung und die Waren ersetzt werden, der Ruin aber dann dadurch eintritt, dass die fortlaufenden Kosten nicht erwirtschaftet werden. Nach einem Feuerschaden werden die Banken nach wie vor auf der Erfüllung der vereinbarten Tilgungen und Zinsen bestehen, die Löhne fallen weiter an, ohne dass durch geleistete Arbeiten ein Umsatz erzielt werden kann. Über die Notwendigkeit einer solchen Deckung sollte unbedingt nachgedacht werden!

VersicherungsTipp 14

Fahrzeuge benötigen den bestmöglichen Haftpflicht-Versicherungsschutz

Erläuterung: Die vom Gesetzgeber geforderten Mindestdeckungs-summen in der Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung sind als nicht ausreichend zu betrachten. Die Versicherer boten bis vor einiger Zeit erheblich bessere Deckung als derzeit an. Die höchstmögliche von den Versicherern angebotene Deckung wurde als „unbegrenzt“ bezeichnet und ältere Verträge können diese Deckung noch haben. Tatsächlich war die Entschädigung pro geschädigter Person auf 7,5 oder 12,5 Millionen € begrenzt. Aktuell werden Deckungssummen von 50 Mio. €, teilweise auch 100 Mi. €, angeboten und Sie sollten immer die höchstmögliche Deckung wählen. Denken Sie an schwere und schwerste Verkehrs-unfälle, die tagtäglich in den Zeitungen stehen. Der Mehrbeitrag ist meistens verhältnismäßig gering.

Kapitel IV

Welche Versicherungs-Verträge decken weniger existenzbedrohende Risiken des Betriebs ab?

VersicherungsTipp 15

Die Abgrenzung zwischen existenzbedrohend und weniger existenzbedrohend ist schwierig

Erläuterung: Die Zuordnung in bestimmte Bereiche ist von Fall zu Fall neu zu bestimmen. Während eine ganz bestimmte Gefahr für bestimmte Betriebsarten häufig vorkommen kann, mag sie für andere wieder überhaupt kein Thema sein. Auch bei der möglichen Schadenshöhe ist dies so. Weniger existenzbedrohende Risiken sind daher immer würdig, sich näher damit zu befassen. Prüfen Sie, welche der versicherbaren Gefahren dem Betrieb drohen und wie hoch der maximale Schaden sein kann. Wenn Sie erkennen, dass mögliche Schäden für den Betrieb zu außergewöhnlichen Belastungen führen würden, sollten Sie einen Versicherungsvertrag dafür abschließen.

VersicherungsTipp 16

Einbruchdiebstahl-Versicherung für Betriebseinrichtungen und Waren

Erläuterung: Die Einbruchdiebstahl-Versicherung ist nach der Feuer-Versicherung die am häufigsten anzutreffende Sachversicherung von Betrieben. Neben dem eigentlichen Verlust von Sachen durch den Einbruchdiebstahl sind auch die dabei verursachten Gebäudebe-schädigungen versichert. Zu beachten ist die unbedingte Einhaltung der mit dem Versicherer im Vertrag gemachten Sicherungsmaßnahmen. Nachdem Beschädigungen an der Einrichtung, den Waren und dem Gebäude nur versichert sind, wenn der Einbrecher auch einen Diebstahl vollzog, ist der Einschluss von sogenannten Vandalismusschäden in den Vertrag unbedingt zu empfehlen. Die anlässlich eines Einbruchs verursachten Verwüstungen und sonstige Sachbeschädigung sind dann auf jeden Fall versichert, auch wenn nichts gestohlen wurde.

VersicherungsTipp 17

Leitungswasser-Versicherung für Gebäude, Betriebs-einrichtungen und Waren

Erläuterung: Der Bedarf für eine Leitungswasser-Versicherung richtet sich in erster Linie nach der Art und Menge der vorhandenen wasserführenden Anlagen, sowie nach möglichen maximalen Schadenshöhen. Sind schwere Gebäudeschäden nach einem Rohrbruch zu erwarten, wird ein derartiger Vertrag sinnvoll sein. Bei der Versicherung des Inhalts des Gebäudes (Betriebseinrichtungen, Vorräte und Waren) wird sich der Bedarf einer entsprechenden Versicherung auch an den möglichen Schäden orientieren. Zu beachten ist, dass die Versicherer besondere, vorbeugende Maßnahmen verlangen, wenn Sachen unter Erdgleiche, also in Kellerräumen gelagert werden.

Kapitel V

Welche Versicherungs-Verträge decken die existenzbedrohenden Risiken des Inhabers ab?

VersicherungsTipp 23

Die Privathaftpflicht-Versicherung benötigt auch ein Selbständiger

Erläuterung: Der Bereich der gesetzlichen Haftpflicht sollte auch im Privatbereich so gut als möglich versichert sein. Die meisten Versicherer sind heutzutage bereit, die privaten Haftpflichtrisiken eines Betriebs-inhabers über dessen Betriebshaftpflicht-Versicherung beitragsfrei mitzuversichern. Die privaten Versicherungsausgaben werden dann weniger. Denken Sie bitte auch an private Tierhaltung, den Wasser-sport, privaten Haus- und Grundbesitz und an vorhandene Heizöltanks.

VersicherungsTipp 24

Die Arbeitskraft des Inhabers ist seine größte Investition

Erläuterung: Gerade in den ersten Jahren nach der Betriebsgründung ist die Firma von der Leistungsfähigkeit des Inhabers besonders abhängig. Eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit oder gar ein Dauerschaden sollten nicht zwangsläufig zum Ruin führen. Die Sicherung der schwersten Risiken ist daher geboten. Zu denken ist an die notwendige Versorgung im Krankheitsfall, die Absicherung des Einkommens bei Krankheit, sowie an Renten für den Fall der Berufs- und Erwerbs-unfähigkeit. Wenn diese zusätzlichen Versorgungen als reine Risiko-Versicherungen abgeschlossen werden, kann sich im Normalfall auch die Beitragsbelastung in vernünftigen Grenzen halten.

VersicherungsTipp 25

Kehren Sie den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht vorschnell den Rücken!

Erläuterung: Seit geraumer Zeit ist für Selbständige die Zugangsmöglichkeit zu den gesetzlichen Versicherungsträgern erschwert worden. Viele würden gerne wieder zu gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen gehen und können es nicht. Der Existenz-gründer muss innerhalb kürzester Zeit entscheiden, wie er es künftig mit seinen gesetzlichen Versicherungen hält, in welche er unter Umständen bereits viele Jahre Beiträge eingezahlt hat. Die privaten Versicherungen möchten ihn für sich gewinnen und präsentieren die tollsten Angebote. Grundsätzlich ist für den Existenzgründer eine Rücksprache mit den Trägern der gesetzlichen Versicherungen unbedingt erforderlich, damit er die Argumente beider Seiten kennt. Eine vorschnelle Entscheidung kann für das ganze Leben negative Folgen bewirken.

VersicherungsTipp 26

Vorsorge für die Behandlung im Krankheitsfall

Erläuterung: Die Krankenversicherung ist ein notwendiger Schutz. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Schutz im Rahmen des Sozialgesetzbuches fest. Die Abwicklung über die Versichertenkarte ist einfach und der Beitrag errechnet sind aus dem Einkommen bis zu einem Höchstbeitrag. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Die private Krankenversicherung erfordert die Eigeninitiative des Versicherungsnehmers. Er kann die Gestaltung des Vertrages mit dem Versicherer innerhalb gewisser Grenzen vereinbaren. Für jede zu versichernde Person ist ein Beitrag zu berechnen. Wenn der private Versicherungsvertrag mit seinen Leistungen in etwa denen der gesetzlichen Kassen angeglichen wird, ist der Beitrag bei jüngeren Versicherten oft auch noch günstiger. Lediglich die Beipackung von diversen zusätzlichen Leistungen, wie z.B. eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, verteuern die Verträge. Die Entscheidung, welches Krankenversicherungssystem man für sich wählt, muss in Ruhe und unter Abwägung aller Umstände erfolgen. Sollten Sie nicht ganz sicher sein, ist eine vorläufige freiwillige Weiterversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse zu empfehlen.

VersicherungsTipp 27

Tagegelder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit als
Einkommensabsicherung

Erläuterung: Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Firmen-inhabers durch eine Erkrankung wird je nach Betriebsgröße sein Einkommen mehr oder weniger negativ beeinflussen. Für den Ausgleich der Einkommenseinbußen besteht die Möglichkeit, entsprechende Kranken-Tagegeld-Versicherungen abzuschließen. Sie müssen diesen Vertrag nicht unbedingt beim Versicherer Ihrer Krankheitskosten-Versicherung beantragen. Es gibt erhebliche Preisunterschiede zwischen den Angeboten. Grundsätzlich sollte das Tagegeld mit einer gewissen Karenzzeit abgeschlossen werden, also mit einem Leistungsbeginn der zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt. Die Beiträge für derartige Tarife sind erheblich niedriger als bei solchen mit sofort beginnender Leistung.

VersicherungsTipp 28

Vorsorge für den Fall der dauernden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

Erläuterung: Für den Fall einer ständigen Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sollte man daran denken, dass die Krankentagegeld-Versicherung dann keine Leistungen mehr erbringt. Sie sind somit zum einen auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen auf eventuell vorhandene private Berufsunfähigkeits-Versicherungen angewiesen. Da aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn überhaupt, nur mit einer teilweisen Versorgung gerechnet werden kann, ist in den meisten Fällen eine private Vorsorge erforderlich. Es gibt bei fast allen Anbietern von privaten Lebensversicherungen auch Angebote zur selbständigen Berufsunfähigkeits-Versicherung. Dieser Vertragsform solle nach Möglichkeit der Vorzug gegeben werden, da die Kombination mit einer Lebensversicherung den Aufwand stark erhöht und häufig nicht dem eigentlichen Bedarf entspricht. Achten Sie bei den Angeboten auf eine ausreichende Leistungsdauer der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente!

VersicherungsTipp 29

Dauernde körperliche Beeinträchtigungen durch Unfall

Erläuterung: Eine wichtige Ergänzung zu allen anderen Versicherungen für den vorzeitigen Invaliditätsfall ist die Unfall-Versicherung. Neben der freiwilligen Unternehmer-Versicherung in der zuständigen Berufs-genossenschaft, über die Sie sich auf jeden Fall auch informieren sollten, ist eine private Unfall-Versicherung speziell für mögliche Dauerschäden empfehlenswert. Die Leistung der privaten Unfall-Versicherung beginnt mit dem geringsten feststellbaren Invaliditäts-grad, also schon bei 1 % und damit Vorteile gegenüber allen anderen Versicherungsformen. Die Versicherungssumme kann eigentlich nicht hoch genug angesetzt werden. Minimum für einen Selbständigen sollten 500.000€ sein. Die Prämien der verschiedenen Unfall-Versicherer schwanken um bis zu 300 %. Die günstigsten Konditionen sind über Gruppen-Verträge zu bekommen, dafür sind mindestens 3 zu versichernde Personen in einem Vertrag erforderlich.

VersicherungsTipp 30

Absicherung von Hinterbliebenen durch Lebens-Versicherungen

Erläuterung: Zur finanziellen Absicherung von Darlehen und der Familie für den Fall eines vorzeitigen Todes des Darlehensnehmers bzw. des Familienernährers eignet sich am besten eine Risiko-Lebens-versicherung. Die Verträge sind bezüglich der Höhe der Versicherungs-summe und der erforderlichen Versicherungsdauer individuell vereinbar. Eine wichtige Ergänzung kann der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sein. Die Beitragsbelastung bei derartigen Verträgen hält sich in Grenzen, da keine Kapitalansammlung damit verbunden ist. Bevorzugt werden aber fast immer kapitalbildende Lebensversicherungen von den Versicherungsvertretern angeboten. Diese Verträge sind die Verbindung einer Risiko-Lebensversicherung mit einer Art Sparvertrag. Die zu zahlenden  Beiträge machen dann ein mehrfaches der eigentlich erforderlichen Risiko-Lebensversicherung aus und eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden.

Kapitel VI

Welche Versicherungs-Verträge decken die weniger existenzbedrohenden Risiken des Inhabers ab?

VersicherungsTipp 31

Zusatz-Kranken-Versicherungen kosten Geld

Erläuterung: Die Grundversorgung einer Kranken-Versicherung kann neben der Vereinbarung eines Kranken-Tagesgeldes gegen zusätzlichen Beitrag auch auf verbesserte Leistungen ausgedehnt werden. Ein akuter Versicherungsbedarf für derartige Luxustarife wie Unterbringung im Einbettzimmer usw. besteht aus der Sicht des Versicherungsberaters nicht. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er darauf Wert legt und die nicht geringen Beiträge dafür aufbringen will.

VersicherungsTipp 32

Nicht alle vorgesehenen Versicherungssummen einer Unfall-Versicherung müssen versichert werden

Erläuterung: Vorrangig soll die Unfall-Versicherung eine ausreichende Versicherungssumme für einen möglichen Dauerschaden vorsehen. Zusätzlich werden immer wieder über pauschale vorbereitete Angebote der Versicherer diverse andere Versicherungsfälle eingeschlossen. Es werden Versicherungssummen für den Unfalltod, für längere Arbeits-unfähigkeit nach dem Unfall (Übergangsentschädigung), für den Krankenhausaufenthalt und die Genesungsphase mitversichert. Der berechnete Beitrag hierfür ist oft höher, als für die eigentlich notwendige Versicherungssumme für den Invaliditätsfall. Wer auf zusätzliche Einschlüsse verzichtet, ist in der Lage, das gesparte Geld für eine höhere Invaliditäts-Versicherungssumme zu verwenden.

VersicherungsTipp 33

Krankenhaustagegelder bieten nur eine Ausschnittsdeckung

Erläuterung: Die Versicherung eines Krankenhaustagegeldes ist eine persönliche Entscheidung des jeweiligen Versicherten selbst. Aus der Sicht des Beraters erscheint ein solcher Vertrag nicht dringend erforderlich, wenn über andere Wege wie einer Kranken-Tagegeld-Versicherung der Verdienstausfall ausreichend versichert gilt.

Kapitel VII

Welche Versicherungs-Verträge sind nicht unbedingt erforderlich?

VersicherungsTipp 34

Tragen Sie kleine Risiken selbst!

Erläuterung: Die kaufmännische Überlegung muss auch bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes die Basis sein. Warum soll man Beiträge für Versicherungsschutz ausgeben, wenn die möglichen Schadenszahlungen nur Klein- und Kleinstbeträge ausmachen? Beispiele für derartige Versicherungen gibt es genügend. So gibt es die Versicherung von einzelnen Autoreifen ebenso wie die Kranken-versicherung von Kleintieren oder Reparaturkosten-Versicherung für Klein-Elektrogeräte.

VersicherungsTipp 35

Glas-Versicherungen sind selten rentabel

Erläuterung: In der Regel dürfte der Bruch von Glasscheiben für den versicherten Betrieb kein großes finanzielles Risiko sein. Ausnahmen sind sehr aufwendige und teure Verglasungen, wie z. B. Treibhäuser von Gärtnereien. Bei normaler Risikolage dürfte der Beitragsaufwand über die Jahre gesehen höher sein als die möglichen Schäden.

VersicherungsTipp 36

Reisegepäck-Versicherungen bieten nur wenig Versicherungsschutz

Erläuterung: Die Versicherungssummen der Reisegepäck-Versicherung sind naturgemäß meistens in Bereichen unter 10.000 € angesiedelt. Der Beitragsaufwand ist verhältnismäßig hoch. Die Bedingungen kennen sehr viele nicht versicherte Tatbestände. Es kann daher nur empfohlen werden, sofern des öfteren Geschäfts- oder sonstige Reisen durchgeführt werden, sich den Abschluss eines derartigen Vertrages reiflich zu überlegen und vorher die Bedingungen, vor allem die Ausschlüsse, ganz genau zu lesen.

VersicherungsTipp 37

Insassen-Unfall-Versicherungen in der Kraftfahrt-Versicherung wird von den Versicherern gerne angeboten

Erläuterung: Für die Versicherungsgesellschaften ist die Insassen-Unfallversicherung das profitabelste Geschäft überhaupt. Die Schadenquote ist durch die extrem hohen Beiträge äußerst gering. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Mitarbeiter und alle anderen berechtigen Fahrzeuginsassen neben der gesetzlichen Haftpflicht und der gesetzlichen Unfallversicherung einen zusätzlichen Versicherungs-schutz benötigen, so gibt es für einen ähnlichen Beitragsaufwand bei günstigen Anbietern schon eine Unfallversicherung mit vollem Versicherungsschutz, also nicht nur bei Benutzung des versicherten Kraftfahrzeugs (weltweit und 24 Stunden am Tag).

VersicherungsTipp 38

Unfalltod-Zusatzversicherungen in der Lebensversicherung

Erläuterung: Es ist nicht verständlich, warum der Tod durch einen Unfall einen größeren finanziellen Bedarf der Hinterbliebenen bedingen soll als der normale Tod. Nachdem es sich nur um eine relativ teuere Ausschnittdeckung handelt, ist die Mitversicherung in einer Lebensversicherung nicht empfehlenswert. Wenn für den Todesfall eine Versicherung notwendig ist, sollte dafür die Form der Risiko-Lebensversicherung gewählt werden.

Kapitel VIII

Worauf ist vor der Unterschrift auf dem Versicherungsantrag zu achten?

VersicherungsTipp 39

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein!

Erläuterung: Fehlende Angaben im Versicherungsantrag müssen vor Ihrer Unterschrift vollständig ergänzt sein. Sie haften als Antragsteller für alle gemachten und fehlenden Angaben im Antrag. Nur die korrekte Antragstellung ist die Voraussetzung für den richtigen Vertrag.

VersicherungsTipp 40

Der Antragsdurchschlag ist ein Vertragsbestandteil!

Erläuterung: Wenn Sie den Versicherungsantrag unterschrieben haben, gebührt Ihnen sofort ein Durchschlag davon. Lassen Sie sich keinesfalls dazu überreden, darauf zu verzichten oder ihn mit der Police geliefert zu bekommen. Nur anhand des Durchschlags können Sie später die Konditionen mit der Police vergleichen. Außerdem sind oft im Antrag Angaben von größter Wichtigkeit, die aus der Police nicht erkennbar sind. Heben Sie den Durchschlag zusammen mit der Police auf, solange die Versicherung besteht.

VersicherungsTipp 41

Lange Vertragslaufzeiten sind für den Versicherungsnehmer kein Vorteil!

Erläuterung: Die Laufzeit der Verträge sollte, außer in der Lebensversicherung, generell nur 1 Jahr betragen. Längere Vertragslaufzeiten haben nur Vorteile für die Versicherungsgesellschaft und den Vertreter. Sie als Versicherungsnehmer und Beitragszahler berauben sich sonst aller Möglichkeiten, später in relativ kurzer Zeit günstigere Angebote wahrzunehmen.

VersicherungsTipp 42

Lassen Sie sich eine schriftliche Deckungszusage geben!

Erläuterung: Die Erstellung von Policen dauert oft lange. Bestehen Sie deshalb auf einer schriftlichen Deckungszusage ab dem Tag der Antragstellung. Der Beitrag wird vom Versicherer dann auch ab diesem Zeitpunkt berechnet, aber nur so können Sie sicher sein, dass die Schäden bis zur Vorlage der Police auch wirklich versichert sind. Die bekannteste Form der Deckungszusage ist die Versicherungs-bestätigung (früher Doppelkarte) bei der Kfz-Versicherung, welche ohne zusätzliche Vereinbarung aber auch nur die Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft und nicht die Voll- oder Teilkasko-Versicherung.

Kapitel IX

Worauf ist nach Abschluß des Versicherungs-Vertrags zu achten?

VersicherungsTipp 43

Vorsicht vor roten Stellen in Ihrem Versicherungsschein!

Erläuterung: Abweichungen der Police von den im Antrag getroffenen Vereinbarungen muss der Versicherer kenntlich machen. Die ent-sprechenden Bereiche sind mit roter Farbe zu markieren. Wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Dokuments einer derartigen Abweichung schriftlich widersprechen, gilt diese als genehmigt.

VersicherungsTipp 44

Der erste Beitrag ist ohne Verzug zu bezahlen!

Erläuterung: Wenn Sie den Versicherungsschein vom Versicherer erhalten, ist damit auch der erste Beitrag fällig. Der Vertrag kommt ab dem vereinbarten Zeitpunkt aber nur zustande, wenn Sie den Beitrag unverzüglich (die Rechtsprechung sagt hier innerhalb von 5 Tagen) bezahlen. Beachten Sie dies nicht, sind Sie womöglich ohne Versicherungsschutz. Die Versicherer nehmen diese Regelung der Prämienzahlung, die im Versicherungsvertragsgesetz verankert ist, sehr genau.

VersicherungsTipp 45

Melden Sie Ihrem Versicherer betriebliche Veränderungen!

Erläuterung: Versicherungsverträge bedürfen einer ständigen Kontrolle. Vertragsänderungen sind unverzüglich erforderlich, bei Neuan-schaffungen von Gebäuden und Betriebseinrichtungen, Veränderungen in den Tätigkeitsbereichen des Betriebes, erfolgten Umzügen. Wenn Sie hier etwas übersehen, zahlen Sie womöglich Versicherungsbeiträge vollkommen umsonst.

VersicherungsTipp 46

Original-Versicherungsscheine gehören nicht in die Buchhaltung!

Erläuterung: Alle bestehenden Versicherungsverträge sollten gesammelt in einem speziell angelegten Akt aufbewahrt werden. Nur so kann die notwendige laufende Überprüfung oder ein schnelles Nachsehen zur Klärung des Versicherungsschutzes erfolgen. Bitte geben Sie keine Versicherungsscheine oder Nachträge zu den Steuerbelegen. Wenn auf dem Dokument eine Prämienberechnung erfolgt, nehmen Sie eine Fotokopie zu den Buchungsbelegen.

Kapitel X

Welche Alternativen gibt es um Auskünfte zu Versicherungs-Verträgen zu erhalten?

VersicherungsTipp 47

Vermittler von Versicherungsverträgen sind nicht immer ein kompetenter Gesprächspartner

Erläuterung: Hilfe bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes bieten diverse mit dem Verkauf von Versicherungen beschäftigte Personen an. Kompetenten fachlichen Rat zu erwarten, ist in vielen Fällen aussichtslos. Versicherungsvertreter vor Ort sollen oft nur den Kontakt zu der von ihnen vertretenen Gesellschaft herstellen. Der dann beigezogene Spezialist mag fachlich kompetent sein. Vergessen Sie als sein Gesprächspartner aber nie, dass er mit Sicherheit auch verkäuferisch geschult ist.

VersicherungsTipp 48

Der Versicherungsberater hat keine Provisionsinteressen!

Erläuterung: Eine fast unbekannte Möglichkeit, neutrale Auskünfte zu Versicherungen zu erhalten., ist der Gang zum Versicherungsberater. Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer über die entsprechende e Zulassung verfügt. Versicherungsberater sind Freiberufler und haben durch ihre e Zulassung die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten für den Sachbereich „Versicherungsberatung“. Mit dieser Erlaubnis wird auch jegliche Versicherungsvermittlung verboten, damit eine finanziell unabhängige Beratung für den Mandanten gewährleistet ist. Der Versicherungs-berater berechnet seinem Mandanten ein Honorar für die geleistete Arbeit. In den allermeisten Fällen ist dieses Honorar gut angelegt, da die Ersparnisse an Beiträgen schon oft im ersten Jahr höher sind, als die Kosten der Beratung.

VersicherungsTipp 49

Die staatliche Versicherungsaufsicht

Erläuterung: Wenn Sie sich von Ihrem Versicherer ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden. Die Anschriften lauten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel.: 0228-4108-0

www.bafin.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Tel.: 0180/2550444

www.pkv-ombudsmann.de

Wenn Ihre Anfrage oder Beschwerde einen bestimmten Vorgang betrifft, wird diese Behörde den Versicherer zu einer Stellungnahme auffordern. Die Prüfung des Sachverhaltes bezieht sich aber nur darauf, ob die Bedingungen und soweit genehmigungspflichtig die anderen Klauseln und Tarife etc. eingehalten wurden. Als eine reine Verwaltungsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt nicht befugt, über Streitfälle zu entscheiden, die aus Versicherungsverträgen oder Schäden entstehen. Hierfür sind allein die Gerichte zuständig.

VersicherungsTipp 50

50 VersicherungsTipps können nur ein kleines Hilfsmittel sein

Erläuterung: Ziel dieser kleinen Tipps ist es, dass Sie bei der Gestaltung Ihrer Versicherungsverträge dem jeweiligen Vertragspartner etwas aufgeklärter gegenüberstehen. Bedenken Sie aber, dass es sich nur um pauschale Aussagen handelt, die im Einzelfall vom Anwender immer erst auf die Anwendbarkeit für eine Situation zu prüfen sind. Die Ratschläge müssen daher unverbindlich bleiben und eine Haftung dafür kann nicht übernommen werden.

 

Barbing, im November 2005

Verfasser: Stefan Jans
Versicherungs- und Rentenberater
Kirchstr. 1
93092 Barbing